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Hundesteuer:
14.12.2006
Der Halter eines Hundes der Rasse "American-Staffordshire", dem sowohl ein Tierarzt als auch ein Sachverständiger bestätigt haben, weder aggressiv noch gefährlich oder bissig zu sein, muss für das Tier die erhöhte Steuer nach der neuen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer für Kampfhunde (hier in Frankfurt am Main von 180 € auf 1.800 € jährlich angehoben) nicht zahlen. Es sind laut Hessischem Verwaltungsgerichtshof keine Gründe ersichtlich, die rechtfertigen, eine Differenzierung zwischen - angeblich - unwiderlegbar gefährlichen Rassen (zum Beispiel Pit-Bull, American-Staffordshire) und widerlegbar gefährlichen Rassen (beispielsweise Bullterrier, Mastino Napoletano, für die ein anderer Steuersatz gilt) vorzunehmen. Sie verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. (AZ: 5 UE 3545/04)
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